Scheidung und Trennung:
Mediation ebnet den Weg für die Gestaltung der neuen Lebenssituation nach einer Scheidung. Diese
hochemotionale und komplexe Aufgabe brauchen Sie nicht einem Gericht überlassen.
Vielmehr soll eine Schlammschlacht oder ein Rosenkrieg vermieden werden. Wir helfen unter anderem bei der Planung des Alltags, einer gerechten Verteilung des Vermögens und der Berücksichtigung der
Kinderinteressen.
Wie läuft das Verfahren bei uns ab:
Sie schließen mit uns einen Honorarvertrag über die Mediation ab
Wir
führen eine Mediation über alle Ihre zivilrechtlichen Themen durch und schließen ab mit einer Mediationsvereinbarung. Wir vereinbaren den
Notartermin auf Grundlage der Mediationsvereinbarung.
Die Mediationsvereinbarung umfasst Regelungen zu Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Nachehelichen
Unterhalt, Hausrat, Sorgerecht und Besuchsrecht, Versorgungs-/ Rentenansprüchen.
Nach der notariellen Beglaubigung wird Ihnen die Scheidungsvereinbarung zugestellt.
Die Kooperationsanwälte verfassen einen Entwurf Ihrer persönlichen Scheidungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesen Scheidungsantrag bitten wir Sie auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und zu bestätigen.
Die weitere Vorgehensweise klären wir im persönlichen Gespräch.
Ihre Vorteile bei dieser Vorgehensweise:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung behalten Sie gemeinsam während des gesamten Prozesses die Verfahrenszügel in der Hand.
Auch für die Zeit danach regeln Sie ihr Verhältnis.
Ebenso einigen sich auf die weitere Umgangsform unter-/miteinander.
Sie sparen Zeit, Geld und Nerven.